Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens
bma.expert
Inhaber: Reiner Bernhard Sanders
Huvestraße 10
40589 Düsseldorf
§ 1 Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer bma.expert und dem Auftraggeber. Auftraggeber können nur Unternehmen sein.
- Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Auftrag des Auftraggebers ist als verbindliches Angebot zum Vertragsschluss einzuordnen.
- Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich anzunehmen.
- Sofern der Auftraggeber keine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer erhält, kommt kein Vertragsschluss zustande.
§ 3 Leistungsumfang
- Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen die in der Auftragsbestätigung aufgelisteten Positionen.
- Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den jeweiligen Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
§ 4 Mitwirkungsobliegenheiten und Rechtsfolgen bei Unterlassen
- Sämtliche Dokumente, die für die Auftragsausführung notwendig sind, sind dem Auftragnehmer rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
- Dem Auftragnehmer ist zwecks Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Zugang zum Leistungsort zu gewähren.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die allgemeine Ordnung am Leistungsort sichergestellt ist und hierfür insbesondere erforderliche Erlaubnisse und Genehmigungen zu besorgen.
- Das Unterlassen einer Mitwirkungspflicht nach den Nummern 1, 2 und 3 dieser Vorschrift durch den Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer zur Kündigung des zwischen den Parteien bestehenden Auftragsverhältnisses, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber zuvor unter Setzung einer angemessenen Nacherfüllungsfrist erfolglos zur Nachholung der unterlassenen Leistung aufgefordert hat. Die Aufforderung hat schriftlich zu erfolgen und den Beendigungswillen des Auftragnehmers im Falle der Nichterfüllung der Pflichten durch den Auftraggeber erkennen zu lassen.
§ 5 Vergütung
- Die Parteien vereinbaren entweder eine Vergütung nach Einheitspreisen oder einen Pauschalpreis.
- Im Falle der Vereinbarung einer Vergütung nach Einheitspreisen, bestimmt sich die vorläufige Gesamtvergütung des Auftraggebers nach dem Angebot des Auftraggebers. Die endgültige Gesamtvergütung bestimmt sich unter Berücksichtigung der durch das Aufmaß nachgewiesenen Mengen unter Zugrundelegung der Einheitspreise in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
- Die Beträge aus Nummer 1 und Nummer 2 dieser Vorschrift verstehen sich als Nettobeträge. Es tritt die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzu.
§ 6 Zahlungen
- Für den Fall, dass eine Vergütung nach Einheitspreisen gemäß § 4 Nummer 1 Variante 1 dieser AGB vereinbart wurde, erfolgen die Abschlagszahlungen auf Rechnung des Auftragnehmers in Höhe der jeweils nachgewiesenen Leistungen zuzüglich der darauf entfallenen jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
- Für den Fall, dass ein Pauschalpreis gemäß § 4 Nummer 1 Variante 2 dieser AGB vereinbart wurde, erfolgen die Abschlagszahlungen nach dem vom Auftragnehmer erstellten Zahlungsplan gemäß dem Baufortschritt der jeweils nachgewiesenen Leistungen zuzüglich der darauf entfallenen jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
- Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt werden 3 % Skonto vereinbart.
§ 7 Abnahme
- Die Abnahme soll möglichst als förmliche Abnahme gemäß § 12 Absatz 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B) erfolgen.
- Sofern der Auftragnehmer die Abnahme verweigert, so steht es dem Auftragnehmer frei, eine Zustandsfeststellung zu verlangen.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.