Brandalarm ist die Warnung vor einer bestehenden Gefahr für Personen und Sachen, um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten zu können.
Brandmeldeanlagen werden häufig in besonders gefährdeten oder öffentlichen Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist in diesem Fall im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt.